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Batterieverordnung
Hinweise zur Batterieverordnung
Die deutsche Batterieverordnung soll den Eintrag von Schadstoffen
in Abfällen durch Batterien verringern, indem sie verbietet, dass
bestimmte schadstoffhaltige Batterien in den Verkehr gebracht werden
sowie Rücknahmepflichten statuiert.
Die Batterieverordnung bei uns...
Grundsätzlicher Hintergrund der Batterieverordnung - über die Sie
sich als Kunde jederzeit auch über die unten aufgeführten Links
informieren können - ist die Verpflichtung des Verkäufers entsprechende
Rücknahmesysteme für verkaufte Batterien, Akkumulatoren etc. anzubieten.
o Batterien gehören nicht in den Hausabfall
o Batterien sind entsorgungsbedürftiger Sondermüll
o Wir als Verkäufer sind verpflichtet Ihnen als Kunden Rückgabemöglichkeiten
für Batterien anzubieten
o Wir als Verkäufer haben dafür zu sorgen, dass wir Batterien hier
vor Ort zurücknehmen oder Ihnen Rückgabemöglichkeiten in einer zumutbaren
Entfernung von Ihrem Standort nennen / anbieten.
Auszug aus der BattV - §5 - Pflichten
der Vertreiber
(1) Wer als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, ist
verpflichtet, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle
oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Im
Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten. Die
Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Batterien
der Art, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt
hat, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise
entledigen.
(2) Der Vertreiber ist verpflichtet, die von ihm zurückgenommenen
Batterien einem Rücknahmesystem der Hersteller nach § 4 Abs. 2 oder,
soweit ein Hersteller ein eigenes Rücknahmesystem nach § 4 Abs.
3 eingerichtet hat, diesem zu überlassen. § 4 Abs. 3 Satz 4 bleibt
unberührt.
(3) Absatz 2 gilt nicht für Starterbatterien oder die in § 8 genannten
Batterien.
(4) § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
Information zu Kennzeichnung
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer
durchgekreuzten Mülltone gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der
Abbildung. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische
Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel links "Cd"
für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg"
für Quecksilber.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren
der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Kontakt bei rumir.de
Rumir.de GmbH
Serge Ulmer
Bursfelder Weg 10
33098 Paderborn
Telefon: +49 (0) 52 51 288 190
Links zur Batterieverordnung
Informationen
bei JURIS
Informationen
bei Wikipedia
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